Kircheneintritt und Umpfarrung
Sie interessieren sich dafür, Mitglied in unserer Gemeinde zu werden?
Darüber freuen wir uns sehr!
Unsere Kirchengemeinde Neureut-Nord ist für viele Menschen ein Ort, der mit schönen Erinnerungen, wichtigen Lebensmomenten und einer lebendigen Gemeinschaft verbunden ist. Vielleicht wohnen Sie erst seit Kurzem hier, sind schon lange in Neureut zuhause oder haben über Freunde, Familie oder Veranstaltungen Kontakt zu uns gefunden.
Es gibt viele Gründe, über einen Kircheneintritt nachzudenken: Vielleicht sehnen Sie sich nach Gemeinschaft, nach einem Ort für Ihre Fragen oder nach einem Zuhause im Glauben. Was auch immer Sie bewegt – wir heißen Sie herzlich willkommen!
Bei uns finden Sie eine offene, engagierte Gemeinde, in der Menschen aller Generationen miteinander glauben, feiern und das Leben teilen. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zum Kircheneintritt und freuen uns, wenn Neureut-Nord auch für Sie zu einem Stück Heimat wird.
Kommen Sie einfach auf uns zu – das Pfarramt hilft Ihnen gerne weiter. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Folgenden.
Kircheneintritt
Teil der christlichen Kirche wird man ganz grundlegend durch den Glauben und die Taufe. Davon zu unterscheiden, aber nicht zu trennen, ist die Kirchenmitgliedschaft.
Wenn Sie getauft, jedoch irgendwann aus Ihrer Kirche ausgetreten sind, können Sie (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden. Wenden Sie sich an das Pfarramt und schildern Sie Ihr Anliegen. Es folgt dann ein Gespräch mit dem Pfarrer, bei dem alles Weitere geklärt wird.
Sollten Sie nicht getauft sein und Mitglied der evangelischen Kirche werden wollen, ist die Taufe notwendig zum Eintritt die evangelische Kirche. Nehmen Sie dafür auch gerne Kontakt mit dem Pfarramt auf oder informieren Sie sich hier.
Umpfarrung
Als evangelisches Kirchenmitglied gehören Sie in der Regel zur Kirchengemeinde Ihres Wohnortes. Bei einem Umzug werden Sie automatisch Mitglied der neuen Kirchengemeinde.
Wenn Sie sich unserer Kirchengemeinde verbunden fühlen und hier Mitglied bleiben bzw. werden wollen, obwohl Sie an einem anderen Ort wohnen, ist ein Umpfarrung natürlich möglich. Setzten Sie sich dafür gerne mit dem Pfarramt in Verbindung.
Häufige Fragen
Können auch Erwachsene noch in die Kirche eintreten?
Häufig tritt ein Mensch bereits am Anfang seines Lebens, nämlich mit der Kindertaufe kurz nach der Geburt, in die christliche Glaubensgemeinschaft ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen nicht auch im Erwachsenenalter noch den Weg zu Gott finden können. Und so heißen wir Sie ebenfalls in der evangelischen Kirche willkommen, wenn Sie bereits volljährig sind und nun Teil unserer Glaubensgemeinschaft werden wollen.
Wie schnell kann ich einen Kircheneintritt vollziehen?
Wenn Sie bereits früher einmal Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft waren, bedarf es dazu nicht viel. Ein Kircheneintritt geht dann einfach und schnell. Sollten Sie bislang keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehören, müssen Sie etwas mehr Zeit einplanen, denn dann wird Ihr Kircheneintritt mit der Taufe vollzogen. Dabei werden Sie im Rahmen eines feierlichen Aktes in die Kirchengemeinschaft aufgenommen. Die Taufe ist ein besonderer Anlass und eine der wichtigsten kirchlichen Handlungen. Wer vorher keine Berührungspunkte zur christlichen Glaubensgemeinschaft hatte, sollte diesen Schritt ganz bewusst gehen und sich Zeit dafür nehmen.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Kircheneintritt erfüllt sein?
Wer in die Kirche eintreten will, braucht dazu nicht viel. Mit dem Kircheneintritt bekunden Sie vor allem die Absicht, zu Gott und zur Kirche gehören zu wollen. Ob Jung oder Alt, verheiratet oder geschieden, berufstätig oder in Rente – wir heißen alle Menschen willkommen, die den Glauben gemeinsam mit Gleichgesinnten leben wollen. Dazu stehen Ihnen unsere Türen immer offen.
Welche Formulare brauche ich für meinen Kircheneintritt?
Für Ihren Kircheneintritt müssen Sie nicht viele Unterlagen mitbringen: Wenn Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Und falls Sie schon einmal Kirchenmitglied waren, bringen Sie doch möglichst auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.
Kann ich aus der katholischen Kirche austreten und in die evangelische eintreten?
Im Prinzip können Sie aus jeder christlichen Glaubensgemeinschaft in die evangelische Kirche übertreten, so auch aus der katholischen. Ein nahtloser „Übergang“ ist jedoch nicht möglich. Um von der katholischen zur evangelischen Konfession zu konvertieren, müssen Sie zunächst aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören, austreten. Gründe für Ihren Kirchenaustritt müssen Sie dabei nicht angeben. Danach können Sie in die evangelische Kirche eintreten.
Welche Kosten kommen beim Kircheneintritt auf mich zu?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Wenn Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, werden Sie im Anschluss an Ihren Kircheneintritt Kirchensteuer bezahlen. Die Kirchensteuer ist ein Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.
Quelle zu "Häufige Fragen": Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). (2025, 18. März). Evangelisch werden: Häufige Fragen zum Kircheneintritt. URL: https://www.ekd.de/evangelisch-werden-kircheneintritt-13007.htm, abgerufen am 18. März 2025